Zuschüsse

Vereine können für verschiedene Aktivitäten in der Kinder- und Jugendarbeit Zuschüsse aus dem Landesjugendplan, dem Kinder- und Jugendplan des Bundes oder einem der länderspezifischen Jugendwerke (z.B. Deutsch-Französisches Jugendwerk) beantragen.

Wir stellen Ihnen auf dieser Seite die wichtigsten Zuschüsse und die Antragsmodalitäten vor. Für Fragen stehen wir Ihnen aber auch gerne telefonisch zur Verfügung.

Neben den landesweit einheitlichen Zuschüssen haben auch die einzelnen Kreisverwaltungen Programme für die Jugendförderung. Nutzen Sie die Möglichkeit auch hier einen Zuschussantrag zu stellen.

Für folgende Maßnahmen der Jugendarbeit gibt es Zuschüsse:

Zuschüsse aus dem Landesjugendplan

Ferienfreizeiten, Saisonabschlussfahrten und Jugendlager sind die klassischen Beispiele für eine Maßnahme der Sozialen Bildung. Die Bezuschussung über den Landesjugendplan ist durch folgende Kriterien gekennzeichnet:

  • Veranstaltungsdauer:  3 - 21 Tage mit Übernachtung
  • Teilnehmerzahl:            mindestens 7 Jugendliche
  • Altersgrenzen:               7 - 27 Jahre
  • Pädagogische Helfer:  für je 7 Teilnehmer zusätzlich ein Helfer über 27 Jahre
  • Zuschuss:                      bis zu 3,00 Euro pro Tag/Teilnehmer

Allgemeine Förderbedingungen des Landesjugendplans

Für alle Zuschüsse aus dem Landesjugendplan gelten folgende allgemeine Förderbedingungen:

  • Gefördert werden jugendpflegerische Maßnahmen, deren Charakter nicht leistungssportorientiert ist. Somit keine Förderung von Wettkampfteilnahmen, Turnieren, Trainingslagern und Familienfreizeiten.
  • Gefördert werden grundsätzlich Mitgliedsvereine des Sportbundes Rheinland e.V. mit Teilnehmern aus Rheinland-Pfalz. Wenn überwiegend Kinder und Jugendliche aus Rheinland-Pfalz an der Maßnahme teilnehmen, können auch Teilnehmer aus anderen Bundesländern bezuschusst werden.
  • Der Antrag muss spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme der Sportjugend Rheinland vorliegen.
  • Anträge sind auf einem Formblatt einzureichen.
  • Alle Teilnehmer müssen den Antrag eigenhändig unterschreiben. Initialien werden nicht als Unterschrift anerkannt. Dem Antrag ist die Originalliste beizufügen.
  • Die Übernachtung ist durch die Übernachtungsstätte auf dem Antrag mit Stempel und Unterschrift zu bestätigen.
  • Weitere Zuschüsse aus Mitteln des Landes, des Bundes oder eines Jugendwerkes dürfen nicht in Anspruch genommen werden.

Zuschüsse der Kreise und Städte

Sie planen mit Ihrem Verein eine Ferienfreizeit? Auch die Kreis- und Stadtverwaltungen gewähren vielfach Zuschüsse dafür. Unter den jeweiligen Kreisen haben wir für Sie die Förderbedingungen und Anträge verlinkt.

Achtung: Bei vielen Kreisen und Städten müssen die geplanten Maßnahmen vorangemeldet werden. Nehmen Sie daher frühzeitig Kontakt mit Ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung auf.

Für weitere Fragen zu den Zuschüssen wenden Sie sich am bitte direkt an die jeweilige Kreis- oder Stadtverwaltung.