Führungszeugnis für ehrenamtlich Tätige in der Jugendhilfe

Neue Publikation der Sportjugend Rheinland zum Bundeskinderschutzgesetz

Foto: LSB/thinkstock

2012 hat die Bundesregierung zur Verbesserung des Kinderschutzes in Deutschland das Bundeskinderschutzgesetz verabschiedet. Einzelne Regelungen dieses Gesetzes betreffen auch die Jugendarbeit im Sportverein. Nach der Erarbeitung von einheitlichen Standards für ganz Rheinland-Pfalz haben die Kreis- und Stadtjugendämter in den letzten Wochen mit der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes begonnen. In ersten Kreisen sind die Sportvereine bereits zum Beitritt zur Rahmenvereinbarung gemäß § 72a SGB VIII aufgefordert worden. Die Rahmenvereinbarung sieht für bestimmte Tätigkeiten mit Kindern und Jugendliche die vorherige Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis vor.

Was bedeutet das Bundeskinderschutzgesetz und die Rahmenvereinbarung für die Sportvereine und -verbände? Wer ist davon betroffen? Und was muss ich bei der Umsetzung im Verein beachten? „Diese und weitere Fragen wurden in den vergangenen Wochen von den Vereinen an uns herangetragen“, so Rolf Müller, Vorsitzender der Sportjugend Rheinland.  Um den Umgang mit der Rahmenvereinbarung zu erleichtern, hat die Sportjugend Rheinland einen Leitfaden für die Umsetzung im Verein erstellt. Interessierte können die Broschüre bei der Sportjugend Rheinland bestellen oder hier herunterladen.

„Wir möchten Sie ausdrücklich ermutigen, bei weiteren Fragen auf die verschiedenen Beratungsangebote des Sportbundes Rheinland zurückzugreifen oder die Ansprechpartner in der Sportjugend Rheinland zu kontaktieren“, betont Fred Pretz, Präsident des Sportbundes Rheinland.

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