Zeltfreizeiten im Sommer doch möglich

Mit der 23. Corona-Verordnung des Landes ist auch ein neues Hygienekonzept für Freizeiten und Ferienaktionen veröffentlicht worden. Hierin wurden auch viele Anregungen der Jugendverbände aufgenommen.

So werden ab Juli Gruppen bis zu 75 Personen in Innenräumen möglich sein. Im Freien dürfen die Gruppen sogar 100 Personen umfassen, sofern die Inzidenz unter 50 liegt. Auch Übernachtungen in Mehrbettzimmern sowie Zelten sind nun erlaubt, wobei die Zimmer jedoch permanent gelüftet werden sollen. In festen Gruppen kann auch auf die Maskenpflicht und die Abstandsregeln verzichtet werden. Klargestellt wurde im neuen Hygienekonzept, dass die Testpflicht auch für Ferienangebote ohne Übernachtungen gilt. Dabei können Vereine auch Selbsttests einsetzen. „Vereine müssen die Testung jedoch überwachen, wenn sie sich keine Bescheinigungen eines zertifizierten Testzentrums vorlegen lassen“, erläutert Susanne Weber, Geschäftsführerin der Sportjugend Rheinland. Eine Erstattung der Testkosten ist durch das Land in Aussicht gestellt. Die genauen Voraussetzungen hierzu sind jedoch noch nicht bekannt. Die allgemeinen Hygieneregeln wie Desinfektion von Materialien, Lüftung, Zugangsregelung und personenbezogene Hygienemaßnahmen sind weiterhin einzuhalten. Die sollten in einem Hygienekonzept zusammengefasst werden.

„Die neuen Hygieneregeln bilden die Basis für Ferienangebote in diesem Sommer. Teilweise können weitere Vorgaben regional oder durch die Eigentümer der Sportanlagen hinzukommen, die Vereine beachten müssen“, erläutert Susanne Weber. Sie empfiehlt sich frühzeitig zu informieren. Staatssekretär David Profit ist überzeugt: „Das neue Hygienekonzept ermöglicht der Praxis eine Vielzahl an Freizeiten anzubieten.“

Alle Regelungen sind im Hygienekonzept aufgeführt. Die Sportjugend Rheinland berät Vereine und Verbände wie eine Umsetzung von Maßnahmen möglich ist unter 0261 135 109.

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