Corona-Update

Die wichtigsten Änderungen für die Jugendarbeit

Die 9. Corona-Verordnung hat auch weitere Lockerungen für die Jugendarbeit gebracht. So wurde das Kontaktverbot gelockert und erlaubt nun Treffen von bis zu 10 Personen. Auch Busfahrten sind unter Hygieneauflagen wieder möglich, sodass Ausflüge in Freizeiten doch stattfinden können. Weiterhin ist der Thekenbetrieb für die Essensausgabe erlaubt, wodurch die Verpflegung bei Freizeiten erleichtert wird. Durch die Lockerung des Kontaktverbotes ist auch die Unterbringung in Mehrbettzimmern wieder möglich. Neu aufgenommen wurde hingegen, dass beim Betreten von Veranstaltung- oder Sportflächen eine Handdesinfektion erfolgen soll. Für die Reinigung von Geräten reichen hingegen fettlösliche Haushaltsreiniger aus.

Wir haben unsere Hygienehinweise für Freizeiten sowie die Musterhygieneplan entsprechend aktualisiert. Diese stehen unter www.sportjugend-rheinland.de (rechte Spalte) kostenfrei zum Download zur Verfügung. Auch das Land hat einen Hygieneplan für Jugendfreizeiten angekündigt.

Erhöhung der Förderung von Jugendfreizeiten

Zusätzlich zu den Lockerungen hat das Jugendministerium gestern die Erhöhung der Fördermittel für Jugendfreizeiten für alle Angebote in den Sommer- und Herbstferien verkündet. Demnach wird der Fördersatz temporär von 3,00 Euro auf 4,00 Euro pro Teilnehmer und Tag erhöht. Zudem werden Betreuer im Verhältnis von 1:5 gefördert. Damit soll Rechnung getragen werden, dass für die Umsetzung der Hygienemaßnahmen mehr Personal erforderlich ist. Bei allen Maßnahmen ab einer Dauer von zwei Tagen wird zudem der Zuschuss für die Betreuer auf 7,00 Euro erhöht. Anträge sind auch weiterhin über das übliche Formblatt bei der Sportjugend Rheinland zu stellen. Bereits vorangemeldete Maßnahmen profitieren automatisch von den erhöhten Fördersätzen.

Mit dem Förderprogramm setzt das Jugendministerium ein wichtiges Zeichen für Ferienangebote. Für sportliche Angebote obliegt es aber weiterhin den Trägern der Anlagen, ob sie diese freigeben.

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