Jugendarbeit auch unter den aktuellen Bedingungen ermöglichen!

Die Sportjugend Rheinland, der Landesjugendring Rheinland-Pfalz und die AG Jugendpflege Trier-Saarburg rufen gemeinsam die Landesregierung auf, zügig eine Strategie für einen Wiedereinstieg in Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zu verabschieden.

Mit den Entscheidungen zu Kontaktbeschränkungen und weiteren Maßnahmen zur Verringerung der Ausbreitung der Corona-Pandemie finden seit Mitte März keine physischen Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit mehr statt. In kürzester Zeit haben viele Träger der Kinder- und Jugendarbeit auch in Rheinland-Pfalz mit vielfältigen kreativen digitalen Angeboten reagiert. Die Angebote werden sehr gut angenommen, ersetzen aber nicht den direkten persönlichen Kontakt.

„Kinder- und Jugendarbeit lebt von den Beziehungen zwischen den Teilnehmenden, Gruppenmitgliedern und Jugendleiter, sie lebt von Kommunikation und Interaktion, von dem gemeinsamen Spielen, Handeln, aber auch von Unbeschwertheit und Sorgenfreiheit.“ erläutert Maria Leurs, Vorsitzende des Landesjugendringes.

Volker Steinberg, Vorsitzender des Landesjugendringes ergänzt: „Leider spielt in der aktuellen öffentlichen Diskussion um die Auswirkungen der Kontaktbeschränkungen und weiterer Maßnahmen auf die unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereiche die Situation von Kindern und Jugendlichen keine wahrnehmbare Rolle, obwohl auch sie massiv von den Einschränkungen betroffen sind. Kinder und Jugendliche werden allenfalls unter dem Fokus des Betreuungsbedarfes (Kita-Öffnung für Kinder systemrelevanter Eltern) oder der schulischen Bildung thematisiert, wobei hier in erster Linie der Aspekt der Qualifizierung (Prüfungs- und Übergangsjahrgänge) eine Rolle spielt.“

Eine Öffnung der Kinder- und Jugendarbeit unter den Vorzeichen von Kontaktbeschränkungen, Abstandsgeboten und strengen Hygieneregeln umzusetzen, wird eine große Herausforderung für die ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter darstellen. Aber die Mehrzahl der Träger ist sehr daran interessiert, wieder Angebote zu machen, die auch – neben den bereits erprobten, als auch geplanten digitalen Angeboten – ein reales Zusammentreffen ermöglichen.

Hierzu wurde seitens der Jugendarbeit ein Grobkonzept vorgeschlagen, dessen Grundlage ist, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit gleichermaßen bei der Lockerung der Beschränkungen zu berücksichtigen, wie es in anderen gesellschaftlichen Bereichen geschieht.

Die Einhaltung der Abstandsregeln und Hygienevorschriften sind eine Grundvoraussetzung. Die Aufklärung und das Bewirken dieser Vorschriften, wie auch das Einhalten anderer Vorschriften, gehören zum pädagogischen Grundverständnis der Kinder- und Jugendarbeit.

Konkret könnten Regelungen getroffen werden, dass beispielsweise Außenanlagen von Jugendzentren, Jugendtreffs und Vereinsheime sowie Skateranlagen etc. in dem Maße genutzt werden können, wie auch Spielplätze geöffnet werden. Maßnahmen mit Übernachtungen (Seminare, Freizeiten) könnten wieder stattfinden, wenn auch touristische Reisen gestattet sind.

Sportjugend Rheinland, Landesjugendring Rheinland-Pfalz und AG Jugendpflege Trier-Saarburg fordern die rheinland-pfälzische Landesregierung dringend auf, die vorgestellten Möglichkeiten für die Öffnung der Kinder- und Jugendarbeit umgehend zu prüfen und schnellstmöglich Entscheidungen zu treffen, die den Trägern der Jugendarbeit eine klare Perspektive für ihre Planung ermöglicht und Kommunen und Landkreise in die Lage versetzt, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nach Prüfung der festgelegten Kriterien wieder freizugeben.

In Kürze stehen zudem die Sommerferien an – und damit stehen alle Jugendverbände, kommunalen Jugendpflegen, Initiativen und Vereine vor Ort vor der Frage, ob und wie sie in diesem Jahr Ferienangebote – die von den jungen Menschen dringend als unverzweckte, selbstbestimmte Freiräume – gebraucht werden, durchführen können. Fast alle Träger haben bereits ihre großen Zeltlager, Feriencamps und Freizeiten im Ausland abgesagt und stellen aktuell Überlegungen an, wie Ferienangebote vor Ort unter Einhaltung der bestehenden Schutzbedingungen durchführbar wären.

Zurück