Allen Kindern Teilnahme am Sport ermöglichen

Bildungs- und Teilhabepaket aufgestockt

Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Freizeitmöglichkeiten zu bieten wie Kindern aus Familien mit höherem Einkommen. Damit auch Kinder aus finanziell schwierigen Verhältnissen bei Sport und Spiel im Verein mitmachen können, gibt es das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, deren Eltern

-          Grundsicherung (SGB II)

-          Hilfe zum Lebensunterhalt (DGB XII)

-          Kinderzuschlag (BKKG)

-          Wohngeld (WoGG) oder

-          Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

beziehen, können für die Mitgliedschaft im Sportverein, Musikschulen oder weiteren kulturellen Einrichtungen einen pauschalen Zuschuss von neu bis zu 15 Euro pro Monat erhalten. Weiterhin kann auch die Anschaffung spezieller Ausrüstungsgegenstände gefördert werden.

Vereine sollten Mitglieder informieren

Laut einer Studie des paritätischen Wohlfahrtsverbandes zählt Rheinland-Pfalz zu den Bundesländern, wo die wenigsten Anspruchsberechtigten Förderanträge für die Soziale Teilhabe und somit auch die Mitgliedschaft in einem Sportverein stellen. Ein Grund könnte sein, dass die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes von Kreis zu Kreis unterschiedlich organisiert ist und es je nach Sozialleistung verschiedene Zuständigkeiten gibt. Vereine sollten aktiv auf die Fördermöglichkeiten hinweisen, um allen Kindern die Teilnahme am Sport zu ermöglichen.

Eine Übersicht, wer wo Leistungen beantragen kann und wie das jeweilige Verfahren abläuft, finden Sie für die Kreise und Städte im Rheinland in der nachfolgenden Übersicht:

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