Sonderurlaub

Das Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit eröffnet für in der Jugendarbeit tätige Übungsleiter, Trainer, Betreuer und Jugendleiter einen Anspruch auf Sonderurlaub in folgenden Fällen:

  • Teilnahme an Aus- und Fortbildungen für die Jugendarbeit im Verein
  • Betreuung von Zeltlagern, Ferienfreizeiten und Trainingslagern
  • Internationale Jugendbegegnungen
  • Ferienaktionen

Pro Jahr stehen maximal 12 Tage Sonderurlaub zur Verfügung. Die Entscheidung über die Gewährung des Sonderurlaubs obliegt dem Arbeitgeber.

Gewährt der Arbeitgeber Sonderurlaub ohne Fortzahlung des Gehalts, so können bis zu 70,00 Euro pro Tag durch das Landesjugendamt erstattet werden. Den entsprechenden Antrag finden Sie unten.

Für die Beantragung des Sonderurlaubs können Sie uns eine E-Mail mit Ihrem vollständigen Namen, der vollständigen Adresse, Ihrem Beruf sowie dem Verein und den Angaben zur Veranstaltung zusenden. Wir stellen Ihnen die notwendige Bescheinigung gerne aus.

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